Unterstützung für Arbeitslose
Der ÖGB bzw. die zuständigen Teilgewerkschaften bieten ihren Mitgliedern eine Arbeitslosenunterstützung, sofern diese ohne eigenes Verschulden arbeitslos wurden. Voraussetzung ist der Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
Auch muss eine aufrechte Gewerkschaftsmitgliedschaft vorliegen und für die erstmalige Zuerkennung müssen mindestens 24 Monatsvollbeiträge (jugendliche Arbeitnehmer und Lehrlinge 12 Monatsvollbeiträge) geleistet worden sein.
Die Höhe der gewerkschaftlichen Unterstützungsleistung richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten 12-Monatsvollbeiträge und beträgt das Vierfache des Durchschnittsmonatsbeitrages. Die Bezugsdauer hängt von der bisherigen Dauer der Mitgliedschaft ab und beträgt drei bis fünf Monate:
drei Monate nach 24-Monatsvollbeiträgen
vier Monate nach 120-Monatsvollbeiträgen
fünf Monate nach 180-Monatsvollbeiträgen
Bei mehrfacher Arbeitslosigkeit innerhalb eines Jahres kann nur in diesem Umfang Unterstützung bezogen werden. Voraussetzung für eine neuerliche gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung ist der Nachweis von weiteren 12-Monatsvollbeiträgen seit dem letzten Unterstützungsfall.
Nähere Informationen zum genauen Umfang, Voraussetzungen und Ausschlussgründen gibt es bei der jeweilig zuständigen Teilgewerkschaft.
GPA: 05 03 01-301, service@gpa.at
PRO-GE: Unterstützungsabteilung, 01 53 444 69-131 oder 132,
unterstuetzung@proge.at
vida: 01 53 444 79, info@vida.at
younion: 01 313 16-8300, info@younion.at
GBH: 01 53 444 59, service@gbh.at
GPF: 01 53 444 49-440, gpf@gpf.at
GÖD: Bereich Soziale Betreuung, 01 53 454-250, 353 oder 214,
goed.sozial@goed.at
Georg Erkinger