Teuerungsausgleich notwendig
Wir erleben die höchste Inflation seit 50 Jahren. Das Anti-Teuerungspaket der Regierung bekämpft aber nicht die Ursachen. Stattdessen erhalten Unternehmen langfristige Erleichterungen und Bürger*innen Einmalzahlungen, um die Inflation abzufedern.
Besonders benachteiligt sind dabei Arbeitslose. Während andere Sozialleistungen nun valorisiert werden, ist eine Erhöhung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht vorgesehen. Arbeitslose können mit Leistungen in bisheriger Höhe ihr Leben aber nicht mehr ausreichend finanzieren. Auch der Wifo-Arbeitsmarktexperte Helmut Mahringer kritisiert die fehlende Valorisierung.
„Ziel von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ist es, den Lebensstandard der Betroffenen abzusichern und ein tiefes Abrutschen zu verhindern“, so Mahringer: „Durch die hohe Inflation gelinge das bei einem Teil der Betroffenen nicht mehr. Warum andere Sozial- und Versicherungsleistungen indexiert würden, diese aber nicht, sei unverständlich.“ (Standard, 11.1.2023).
Im November 2022 brachte der GLB gemeinsam mit AUGE/UG in der oö AK-Vollversammlung die Resolution „Teuerung auch bei Arbeitslosigkeit und Notstandshilfe berücksichtigen“ ein. Arbeitslosen Menschen sollten rasch alle bestehenden Antiteuerungsmaßnahmen zukommen, die Nettoersatzrate auf 80 Prozent der Letztbezüge erhöht werden. So würde die Inflation abgefedert und Armut verhindert.
Die Resolution wurde einem Ausschuss zugewiesen. Die Forderung wurde aber insoweit bereits aufgriffen, als die Arbeiterkammer OÖ nun fordert, dass Arbeitslosengeld und Notstandshilfe armutsfest gestaltet werden müssen. Wir Arbeitnehmer*innen haben ein Recht darauf bei Verlust des Arbeitsplatzes nicht in die Armut abzustürzen. Der GLB wird sich weiterhin aktiv dafür einsetzen.
Thomas Erlach