Teuerung als Problem Nummer eins
Die 7. Vollversammlung der AK Salzburg fand am 24. Mai statt und wurde erstmals live und zum nachhinein ansehen auf Facebook übertragen. Im Mittelpunkt der Vollversammlung stand die Problematik der Teuerung, die sich in Anträgen von allen Fraktionen widerspiegelte. AK-Präsident Peter Eder stellte fest, dass sich nichts zum Positiven geändert hat und die Regierenden keine Taten setzten. In vielen Anträgen der Vollversammlung seien Rezepte zu finden, die AK liefere Zahlen und stelle Forderungen, die schubladiert und ignoriert würden. Die hohe Inflation sei eine künstlich herbeigeführte Teuerung. Neben den Energiekosten müsse auch bei Grundnahrungsmittel und Wohnungspreisen angesetzt werden.
Eder forderte von der Regierung, die durch die Teuerung erhöhten Steuereinnahmen 1:1 an die Bevölkerung zurückzugeben und regulierend einzugreifen. Die Preisentwicklung am Energiesektor nannte er pervers, die Gewinne der Energiekonzerne, die den Steuerzahlern gehörten, müssten abgeschöpft werden. Die Teuerungen wirkten sich im unteren Einkommensdrittel dramatisch aus und seien auch bereits bei der mittleren Einkommensschicht angekommen. Eine faire und gute Lohngestaltung sei nötig, die Abschaffung der kalten Progression überfällig.
Dramatisch sei die Situation nach wie vor im Bereich Gesundheit und Pflege, bei dem die Belastungsgrenzen bereits überschritten sind. In mehreren Krankenhäusern müssten Aufnahmen begrenzt werden. Um das zu ändern, müsse investiert werden, die Berufe müssten an Attraktivität gewinnen. Im Bereich Elementarpädagogik gäbe es ebenfalls großen Handlungsbedarf: im Bundesland Salzburg liege die Betreuung der unter Dreijährigen unter 23 Prozent. Die Aufqualifizierung der Ausbildung werde nicht einhellig positiv angenommen, dazu gäbe es aber weder Erhebungen, noch Befragungen.
Eder forderte ein faires Steuersystem, das Reiche besteuere und bot den Regierenden die Partnerschaft mit Expertisen der AK an. Die Themen seien zu groß, es gelte, gemeinsam Rezepte für ein faires, solidarisches System zu entwickeln, um das Land von den Problemen zu befreien.
ÖAAB-FCG Vorsitzender Hans Grünbaum wollte aufgrund der Dringlichkeit mit der Zustimmung zu den Anträgen zum Thema Teuerung Zeichen setzen, auch wenn nicht hundertprozentige Übereinstimmung herrsche. Klaus Brandhuber (AUGE/UG) forderte die Steigerung der Gehälter und Umverteilung, sah jedoch harte Gehaltsverhandlungen kommen.
GLB-Kammerrätin Brigitte Promberger begrüßte ebenfalls das geschlossene Auftreten der Fraktionen zum dringlichsten Problem. Die Anträge seien ein Reagieren aufgrund der Situation. Die Politik habe sich zurückgezogen, regulierend in den Markt einzugreifen. Neoliberale Wirtschaft und Politik zerschlügen erkämpfte Rechte und den solidarischen Staat. Anstatt Anträge zum Ausbau einer solidarischen Gesellschaft zu stellen, würden wir uns in der Lage sehen, mit unseren Forderungen abzufedern.
60 Anträge (1 Gemeinsam, 15 FSG, 23 ÖAAB-FCG, 12 FA, 6 AUGE/UG, 3 GLB) wurden gestellt: Eine Wortmeldung von Präsidiumsmitglied und Bau-Holz-Gewerkschafter Othmar Danninger gab es zum GLB-Antrag „Lohndumping stoppen – Kumulationsprinzip wieder einführen“. Danninger forderte den ÖAAB-FCG auf, von der angekündigten Ablehnung Abstand zu nehmen, es gehe um Menschen, nicht um Ideologien.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: Mietensteigerungen bremsen!
Schon jetzt haben immer mehr Menschen in Österreich Probleme ihre Grundbedürfnisse mit den ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zu bestreiten. Die hohe Inflationsrate der letzten Monate verursacht immer größere finanzielle Probleme. Getrieben wird diese durch den Anstieg der Energie- und Treibstoffpreise. Bei den Strom- und Mineralölkonzernen fallen riesige zusätzliche Gewinne an.
Während die Inflationsrate in den Jahren 2019 bei 1,5 Prozent und 2020 bei 1,4 Prozent lag, kletterte sie im vergangenen Jahr auf 2,8 Prozent. Bisheriger Höhepunkt war der Anstieg auf 6,8 Prozent im März 2022. Durch die Kopplung der Kategorie- und Richtwertmieten an die Inflationsrate, droht zukünftig ein weiterer enormer Preisanstieg bei den Mieten. Dies gilt es zu verhindern, damit das Grundbedürfnis Wohnen nicht zum Luxusgut wird.
Die 7. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert daher die Bundesministerin für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dazu auf, gesetzliche Änderungen im Mietrecht vorzubereiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen, die leistbare Mieten und eine dauerhafte Begrenzung der Mietpreissteigerungen zum Zweck haben. Insbesonders hat diese Regelung eine Entkopplung der Kategorie- und Richtwertmieten von der Inflationsrate vorzusehen.
Antrag 2: Teuerung stoppen – Preise regulieren!
Die Inflation erreicht in Österreich von Monat zu Monat neue Rekordwerte. Zuletzt lag sie im April bei 7,2 Prozent. Die Entwicklung der Löhne, Pensionen und Sozialleistungen hält damit längst nicht mehr Schritt. Immer mehr Menschen bekommen massive finanzielle Probleme und können grundlegende Bedürfnisse nicht mehr stillen.
Es braucht daher dringend Maßnahmen, um die Inflation einzubremsen. Dabei ist klar, wo die Profiteure der aktuellen Entwicklung sitzen. Es sind dies unter anderem die Mineralöl- und Stromkonzerne, deren Aktionäre und die Spekulanten an den Börsen. Die derzeitige Entwicklung widerlegt eindrucksvoll, dass Privatisierung, Liberalisierung und Deregulierung zu niedrigeren Preisen und einem besseren Lebensstandard führen.
Die Treibstoffpreise sind an den Zapfsäulen weitaus rascher gestiegen als Rohölpreise. Die Gewinne der Mineralölkonzerne explodieren. Auch die Elektrizitätswirtschaft kann sich über Rekordgewinne freuen. Der 1988 teilprivatisierte Verbundkonzern peilt im heurigen Jahr einen Nettogewinn von bis zu zwei Milliarden Euro an. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 lag dieser noch bei rund 300 Millionen Euro, der Umsatz lediglich bei 2,9 Milliarden Euro.
Stolz verkündet der Verbund, dass rund 95 Prozent des erzeugten Stroms aus Wasser- und Windkraft stammen. Die Kosten der Stromerzeugung sind durch gestiegene Erdgaspreise also nahezu nicht beeinflusst. Dennoch bestimmt der minimale Anteil von Stromerzeugung aus Erdgas – nach dieser Marktunlogik – die Strompreise für die privaten Haushalte. Dies geschieht, obwohl die Stromkund*innen mit der Ökostromabgabe den Ausbau der erneuerbaren Energieträger selbst großzügig fördern mussten.
Es braucht in den nächsten Monaten und Jahren eine aktive Lohnpolitik. Eine Lohn-Preis-Spirale droht definitiv nicht. Es ist genau umgekehrt, die Preise steigen zuerst und entwerten die Löhne. Ebenso braucht es dringend eine Inflationsanpassung von Sozialleistungen. Das allein reicht jedoch nicht.
Während sich die Preisbildung nun an den maximalen Profitmöglichkeiten für Konzerne orientiert, hat es in der Vergangenheit in Österreich Mechanismen gegeben, die Preise an die tatsächlichen Kosten gebunden haben. Neben einer amtlichen Preisregelung etwa bei Agrarprodukten gab es seit 1957 die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen. Beschickt mit Vertreter*innen von Bundesregierung, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer und ÖGB hatte sie die Aufgabe Anträge auf Preiserhöhungen anhand von Kostenänderungen auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen und darüber zu entscheiden.
Die 7. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die aus dem Ruder gelaufene Inflation einzubremsen und die explodierenden Gewinne der großen Konzerne zu begrenzen. Diese Maßnahmen müssen eine Regulierung der Preise für Energie, Treibstoffe, Wohnen und Lebensmittel anhand der tatsächlichen Kosten beinhalten.
Antrag 3: Lohndumping stoppen – Wiedereinführung des Kumulationsprinzips!
Trotz der Tatsache, dass in Österreich nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kollektivverträgen erfasst sind, kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthalten wird.
Das hat nicht nur direkte negative Auswirkungen auf die unmittelbar betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern ist von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung, da durch dieses Lohn- und Sozialdumping der faire Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht mehr gewährleistet ist.
Im Zuge der Öffnung des Arbeitsmarktes für Staatsangehörige der neuen EU-Staaten wurde zusätzlich befürchtet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ausländischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nach Österreich zur Arbeitsleistung entsandt bzw. überlassen und nicht entsprechend den österreichischen Vorschriften entlohnt werden. (ÖGK)
Im Juli 2021 haben die Regierungsparteien die Abschaffung des Kumulationsprinzips beschlossen. Das Prinzip besagte, dass jedes Vergehen von zu niedriger Entlohnung oder gegen Meldepflichten durch das Unternehmen einzeln bestraft wurde, sodass sich die Strafe mit der Zahl der Geschädigten multiplizierte.
Seit Juli 2021 gelten Fixbeträge, die sich nur geringfügig unterscheiden, egal ob ein Unternehmen zwei oder hundert Beschäftigte unterbezahlt. Bei der Bemessung der Strafhöhe soll nur mehr auf das vorenthaltene Entgelt geachtet werden, nicht aber auf die ebenfalls vorenthaltenen Lohnnebenkosten, was zu einer weiteren Schädigung der Beschäftigten durch den Entgang an Versicherungsbeiträgen führt. Durch diesen Regierungsbeschluss wird Unterentlohnung zum Bagatelldelikt, die Strafen stehen in keinem Verhältnis zum Profit, der durch Lohndumping erzielt wird.
Die 7. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg fordert daher die Bundesregierung dazu auf, Das Kumulationsprinzip bei Unterentlohnung und Verstößen gegen die Meldepflicht mit sofortiger Wirkung wieder einzuführen.