SV-DATEN

Infobox mit den wichtigsten Daten

Geringfügigkeitsgrenze: 485,85 Euro

Höchstbeitragsgrundlage: 5.670 Euro

Selbstversicherung zur Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: 68,59 Euro

Pensionsversicherung: Erhöhung der Pensionen ab 1. Jänner: Bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von maximal 1000 Euro werden diese um 3,0 Prozent erhöht, zwischen 1000 und 1300 Euro um einen Prozentsatz, der zwischen 3,0 und 1,8 Prozent linear absinkt und Pensionen darüber um 1,8 Prozent.

Richtsatz für Ausgleichszulagen: Für alleinstehende Pensionist*innen 1.030,49 Euro. Für Pensionist*innen die mit dem Ehegatten, der Ehegattin im gemeinsamen Haushalt leben 1.625,71

Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus: Alleinstehende Eigenpensionsbezieher*innen mit mindestens 360 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit, erhalten einen Bonus bis zu einem Gesamteinkommen von: 1141,83 bzw. bis zu 1364,11 bei mindestens 480 Beitragsmonaten. Verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende mit mindestens 480 Beitragsmonaten können den Ausgleichszulagen-/Pensionsbonus bis zu einem Gesamteinkommen von 1841,29 beziehen.

Krankenversicherung

Selbstversicherung Studierende: 64,78 Euro

Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes oder Pflege naher Angehöriger: 64,78 Euro

Höhe der Rezeptgebühr; 6,65 Euro

Grenzbeträge für die Befreiung von der Rezeptgebühr:

1.030,49 Euro für Alleinstehende

1.625,71 Euro für Ehepaare bzw. Lebensgefährten

Liegen überdurchschnittliche Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen vor, so gelten folgende Werte: 1185,06 für Alleinstehende und 1869,57 für Ehepaare bzw. Lebensgefährten

Die obigen Grenzbeträge erhöhen sich für jedes Kind um 159 Euro.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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