Reformbedarf beim Wahlrecht
Seit 2017 werden Betriebsräte für fünf statt vier Jahre gewählt. Das erleichtert einerseits durch längerfristiges Planen und Gestalten die Betriebsratstätigkeit und befördert auch ein konstruktives Zusammenwachsen eines BR-Teams.
Andrerseits wird es schwierig für Kolleg*innen, die gern im Betriebsrat mitarbeiten würden, jedoch erst kurz nach einer Wahl in den Betrieb eingetreten sind. Diese müssen noch länger auf die Chance warten sich zur Wahl zu stellen. Besonders tragisch ist das, wenn es Unzufriedenheit mit dem bisherigen Betriebsrates gibt. Da verlieren manche die Geduld und wechseln lieber den Arbeitgeber.
Eine hohe Fluktuation, wie etwa im Gesundheits- und Sozialbereich, kann es auch erschweren, dass ein Betriebsrat inklusive seiner Ersatzmitglieder die lange Wahlperiode übersteht und fünf Jahre lang beschlussfähig bleibt. Gelingt dies nicht, muss ohnehin neu gewählt werden.
Angehoben wurde im Zuge der Verlängerung der Funktionsperiode zu Recht auch der Anspruch der Betriebsratsmitglieder auf Bildungsfreistellung von drei Wochen um drei weitere Tage. Komplett vergessen wurde jedoch, sich auch mit dem Prozedere und den Fristen für die Wahldurchführung zu beschäftigen.
Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass BR-Wahlen ausschließlich an einem oder mehreren Standorten im Betrieb stattfinden und Wahlkarten nur vereinzelt beantragt werden. Zahlreiche Betriebe sind derart dezentralisiert, dass es einer Wahlkommission nicht mehr zumutbar ist, alle Beschäftigten am Arbeitsplatz zu erreichen. Etwa bei mobilen Diensten, die nicht einmal mehr ein Büro oder Stützpunkt zur Verfügung haben.
In meinem Betrieb sind mehr als 500 Schulassistent*innen in ca. 450 Schulen in ganz Oberösterreich tätig, außerdem haben wir in vielen Bezirken mobile Frühförder*innen oder Familienbetreuer*innen im Einsatz. Ohne Wahlkarten wäre die Durchführung einer BR-Wahl absurd. Bedingt durch die strengen Corona-Auflagen musste die Wahlkommission bei der Wahl im Dezember 2020 etwas mehr als 90 Prozent Wahlkartenwähler*innen kontaktieren, im Jahr 2016 waren es „nur“ 84 Prozent.
Eine gut organisierte Wahlkommission schafft das natürlich – nicht beeinflussen kann sie allerdings die Post. Laut Betriebsratswahlordnung ist vom eingeschriebenen Versand der Wahlunterlagen bis zum Wahltag eine Frist von sieben Tagen vorgesehen – heutzutage unmöglich einzuhalten. Manch eingeschriebener Brief hat laut Berichten von Kolleg*innen allein acht Tage zur Empfangsperson benötigt.
An eine zeitgerechte Rücksendung zum Wahllokal ist bei einem so langen Postweg dann nicht mehr zu denken. Das verfälscht auch die Wahlbeteiligung, die in meinem Betrieb bei über 50 Prozent gelegen hätte, wären alle zu spät eingelangten Briefe noch gezählt worden.
Bedenklich auch der Umstand, dass 2020 ein eingeschriebener Brief plus frankiertes Rückantwortkuvert 4,50 Euro (2016: 3,88 Euro) kostete. Dass die Geschäftsführung darüber nicht erfreut war, ist verständlich. Immerhin sind wir ein Non-Profit-Betrieb und von Geldgebern abhängig. Aber Gesetz ist Gesetz.
Vielleicht werden zukünftige Betriebsratswahlen in digitalisierter Form stattfinden können, so wie es auch beim GPA-Regional- und Bundesvorstand möglich war. Dann hätte doch Corona diesbezüglich für etwas Fortschritt gesorgt.
Heike Fischer ist Diplompädagogin und Betriebsratsvorsitzende im Diakonie Zentrum Spattstraße