Preisregelung, Gesundheit und Neutralität
Unter dem Eindruck der steigenden Inflation und Preissteigerungen fand am 11. Mai 2022 die 177. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer statt. Zu Beginn gab es unter dem Motto „Jugend verdient Respekt“ kurze Beiträge von Vertreter*innen der Jugend, darunter auch vom ÖGJ-Bundesvorsitzenden Richard Tiefenbacher und ein klaren Bekenntnis der AK zu deren Forderungen.
Nach einem Beitrag von Markus Marterbauer (AK-Wien) zum Thema „Inflation und Verteilung“ sowie dem Bericht der AK-Präsidentin Renate Anderl forderte AK-Rat Oliver Jonischkeit (GLB) angesichts der Tatsache, dass sich angesichts der steigenden Preise immer mehr Menschen das Leben kaum mehr leisten können, auch Instrumente wie z.B. eine Regulierung der Preise für Energie, Wohnen und Lebensmittel einzusetzen.
„Zudem ist es höchst an der Zeit, die Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes auf 80 Prozent zu erhöhen – alle Überlegungen, ein degressives Modell einzuführen und Langzeitarbeitslose noch zusätzlich zu bestrafen, sind abzulehnen“, so Jonischkeit.
Zum Thema Gesundheit meldete sich für den GLB AK-Rat Patrick Kaiser zu Wort und betonte die Notwendigkeit, die Bindung der Gesundheitsausgaben an ökonomische Zahlen zu beenden: „Für das Gesundheitssystem muss die Deckelung der Finanzierung aufgehoben werden, eine finanzielle Stärkung dieses Sektors ist notwendig“, so Patrick Kaiser.
Entschieden sprach sich Kaiser auch gegen eine geplante „Pflegelehre“ und Kürzungen bei der Ausbildung aus. „Einfach gesagt: mehr Patient*innen sterben, wenn die Ausbildungen der Pflegenden am Bett verkürzt wird“. Ein Ausbildungsgeld, ähnlich wie bei den Polizeischüler*innen in Höhe von ca. 1.800 brutto, wird ja bereits von der AK gefordert und ist eine wichtige existenzsichernde Forderung für die Auszubildenden.
Nicht zuletzt angesichts des grauenvollen Krieges in der Ukraine erinnert der GLB, dass Kriege immer zum Nachteil der lohnarbeitenden Bevölkerung sind. Daher soll sich die Arbeiterkammer für die Neutralität einsetzen – notwendig sei auch, allen Flüchtlingen, egal aus welchem Land, die nötige Hilfe zu gewähren.
Ein Antrag des GLB zur Entkoppelung der Kategorie- und Richtwertmieten von der Inflationsrate wurde angenommen, andere wurden zugewiesen:
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: Teuerung stoppen – Preise regulieren!
Die Inflation erreicht in Österreich von Monat zu Monat neue Rekordwerte. Zuletzt lag sie im März bei 6,8 Prozent. Die Entwicklung der Löhne, Pensionen und Sozialleistungen hält damit längst nicht mehr Schritt. Immer mehr Menschen bekommen massive finanzielle Probleme und können grundlegende Bedürfnisse nicht mehr stillen.
Es braucht daher dringend Maßnahmen, um die Inflation einzubremsen. Dabei ist klar, wo die Profiteure der aktuellen Entwicklung sitzen. Es sind dies unter anderem die Mineralöl- und Stromkonzerne, deren Aktionäre und die Spekulanten an den Börsen. Die derzeitige Entwicklung widerlegt eindrucksvoll, dass Privatisierung, Liberalisierung und Deregulierung zu niedrigeren Preisen und einem besseren Lebensstandard führen.
Die Treibstoffpreise sind an den Zapfsäulen weitaus rascher gestiegen als Rohölpreise. Die Gewinne der Mineralölkonzerne explodieren. Auch die Elektrizitätswirtschaft kann sich über Rekordgewinne freuen. Der 1988 teilprivatisierte Verbundkonzern peilt im heurigen Jahr einen Nettogewinn von bis zu zwei Milliarden Euro an. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 lag dieser noch bei rund 300 Millionen Euro, der Umsatz lediglich bei 2,9 Milliarden Euro.
Stolz verkündet der Verbund, dass rund 95 Prozent des erzeugten Stroms aus Wasser- und Windkraft stammen. Die Kosten der Stromerzeugung sind durch gestiegene Erdgaspreise also nahezu nicht beeinflusst. Dennoch bestimmt der minimale Anteil von Stromerzeugung aus Erdgas – nach dieser Marktunlogik – die Strompreise für die privaten Haushalte. Dies geschieht, obwohl die Stromkund*innen mit der Ökostromabgabe den Ausbau der erneuerbaren Energieträger selbst großzügig fördern mussten.
Es braucht in den nächsten Monaten und Jahren eine aktive Lohnpolitik. Eine Lohn-Preis-Spirale droht definitiv nicht. Es ist genau umgekehrt, die Preise steigen zuerst und entwerten die Löhne. Ebenso braucht es dringend eine Inflationsanpassung von Sozialleistungen. Das allein reicht jedoch nicht.
Während sich die Preisbildung nun an den maximalen Profitmöglichkeiten für Konzerne orientiert, hat es in der Vergangenheit in Österreich Mechanismen gegeben, die Preise an die tatsächlichen Kosten gebunden haben. Neben einer amtlichen Preisregelung etwa bei Agrarprodukten gab es seit 1957 die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen. Beschickt mit Vertreter*innen von Bundesregierung, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer und ÖGB hatte sie die Aufgabe Anträge auf Preiserhöhungen anhand von Kostenänderungen auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen und darüber zu entscheiden.
Die 177.Vollversammlung der AK Wien fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die aus dem Ruder gelaufene Inflation einzubremsen und die explodierenden Gewinne der großen Konzerne zu begrenzen. Diese Maßnahmen müssen eine Regulierung der Preise für Energie, Treibstoffe, Wohnen und Lebensmittel anhand der tatsächlichen Kosten beinhalten.
Antrag 2: Keine Dequalifizierung der Krankenpflege
Die 177. Vollversammlung der AK Wien stellt sich gegen jede Dequalifizierung der Krankenpflege aufgrund ökonomischer Überlegungen und spricht sich für bestausgebildetes Personal in allen Bereichen auf wissenschaftlich evidenter Basis aus.
Nach der Novelle des GuKG 2016 haben sich die Ausbildungsvoraussetzungen für qualifiziertes Pflegepersonal in Österreich entscheidend verändert. Die bis 2024 verbindliche Akademisierung der höchsten Ausbildungsstufe entspricht den Vorgaben der EU und war notwendig und sinnvoll. Ein 3-jähriges Bachelorstudium auf einer FH ist nun Voraussetzung, mit einem ähnlichen Curriculum wie die ursprüngliche Diplomausbildung. Die Zugangshürden gegenüber der Diplomausbildung liegen aber u.a. in der geringeren Ausbildungszahl und der erschwerten finanziellen Leistbarkeit (Studiengebühren, keine adäquate Ausbildungsvergütung).
Wenn man sich nun z.B. den FORBA-Endbericht der „Abteilung Gesundheitsberuferecht und Pflegepolitik“ für die AK Wien über die Gesundheitsberufe in der Europäischen Union von 2021 genauer ansieht, bemerkt man, dass sich die Ausbildung zum Bachelor of Science für Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich am untersten notwendigen Niveau der Ausbildungsdauer und -qualität der EU orientiert.
Mit der GuKG-Novelle 2016 wurde in Österreich auch das neue Berufsbild der Pflegefachassistenz geschaffen. Mit einer 2-jährigen Ausbildung werden viele Kompetenzen möglich, die man in den meisten Ländern nur mit dem BSc erreichen kann. Dazu gehört das Legen von Kathetern, Verabreichen von i.v. Medikamenten, etc. Sogar eine elektronische Delegation der Kompetenzen an diese Berufsgruppe ist möglich.
Während der Beruf der Pflegeassistenz in vielen Ländern üblich ist, aber vor allem Grundpflege und eventuell noch Blutabnahmen beinhaltet, sind diese Kompetenzen bei einer solchen kurzen Ausbildungsdauer relativ einzigartig. Trotzdem soll diese geringer bezahlte Berufsgruppe nun zu einem sehr großen Prozentanteil die höchstqualifizierten Pflegepersonen ersetzen. Von der Pflegelehre wollen wir hier gar nicht einmal sprechen. Es gibt evidente Studien dazu, dass die Mortalität – also die Sterbehäufigkeit – steigt, je weniger hoch ausgebildetes Personal bei und mit den Patient*innen arbeitet. Das bedeutet extrem gesagt: Geringere Ausbildung – geringere Überlebenserwartung.
Wir steuern auf einen Pflegenotstand zu. Das politisch verordnete sinkende Ausbildungsniveau inkl. dementsprechender geringerer Entlohnung bietet allerdings nur wenig Anreiz, sich für diesen Beruf zu entscheiden. Um eine Attraktivierung zu erreichen, sollte man sich an internationalen Standards orientieren und nicht schnell ausgebildetes Personal in der Pflege verheizen. Entscheidungen zu Ausbildungsqualität und Kompetenzen dürfen sich nicht an Einsparungsgedanken, sondern müssen sich an kompetenter Fachbetreuung und evidenter Expertise orientieren. Das Gesundheitssystem lebt auch von bestens ausgebildetem Pflegepersonal. Dequalifizierung bringt eine schlechtere Qualität der Betreuung. So etwas können Patient*innen und auch die AK Wien nicht wollen.
Derzeit wird der Berufemix im qualifizierten Pflegebereich zu einem großen Teil aus den Anforderungen der Einsparungsgedanken gedacht. Im Anspruch eines der besten Gesundheitswesen der Welt anzubieten, sollten die Ausbildungsvoraussetzungen auf die höchsten Standards in der EU angehoben werden. Da die Krankheitsbilder der Patient*innen immer komplexer werden, würde eine solche Reform als Vorschlag 4 Jahre Studium für den BSc bedeuten, die Pflegefachassistenz könnte dann das Diplom mit 3 Jahren Ausbildung ablösen, natürlich mit dementsprechend veränderten Besoldungsbedingungen.
Dies gehört natürlich wissenschaftlich evident begleitet. Es fehlt an dementsprechenden Untersuchungen die abseits von ökonomischen Kennwerten die Qualität der Ausbildung sowie die daraus resultierende Pflegequalität bei einem Zusammenspiel von Pflegefach- und -assistenzkräften bewerten. Die Abteilung „Gesundheitsberuferecht und Pflegepolitik“ in der AK Wien könnte beauftragt werden, eine solche Folge-Untersuchung zu initiieren.
Antrag 3: Weg mit dem Deckel – Gesundheitsausgaben abseits des BIP finanzieren
Die 177. Vollversammlung der AK Wien spricht sich gegen einen Deckel der Gesundheitsausgaben in Verbindung mit dem BIP aus. In Zeiten von Krisen des Systems müssen die Bereiche der Daseinsvorsorge gestärkt und ausgebaut werden.
Durch die „Deckelung“ der Gesundheitsausgaben lt. EU-Recht dürfen die Gesundheitsausgaben nur um das durchschnittliche Wachstum des BIP steigen. Dies wäre ein „Deckel“ auf das Wachstum von 3,2 Prozent des BIP für 2022 und 2023. Die aktuelle Inflation von z.B. prognostizierten 5,8% (noch recht positiv gesehen) des WIFO für 2022 würde reale Kürzungen von 2,6% der Mittel bringen.
Die AK-Oberösterreich ist von einer Bedarfsberechnung von zumindest 20 Prozent mehr Personal in allen Bereichen des öffentlichen Gesundheitswesens ausgegangen. Dies war bereits vor der Pandemie. Der Bedarf ist wahrscheinlich heute noch größer. Ein „Deckel“ der Gesundheitsausgaben fördert den Abbau unseres Gesundheitssystems und eine weitere Zerteilung der Leistungen in eine Zwei-Klassen-Medizin. Die, die es sich leisten können und die, die auf ihre SV-Leistungen angewiesen sind.
Antrag 4: Bekenntnis zur immerwährenden Neutralität
Die 177. Vollversammlung der AK Wien bekräftigt das Bekenntnis zur immerwährenden Neutralität Österreichs In Zeiten von Kriegen werden Waffen verschickt und imperiale Bedürfnisse aller Seiten propagiert. Kriege sind immer auch zum Nachteil der lohnarbeitenden Bevölkerung. Leid und Tod kommt über sie, wenn der politische Überbau die Begehrlichkeiten des Kapitals oder der imperialistischen Bedürfnisse der Nationalstaaten bzw. Militärbündnisse verordnet.
Deshalb setzt sich auch Vollversammlung der AK Wien für Frieden, Neutralität, grenzenlose Solidarität der humanitären Hilfe ein.
Antrag 5: Mietensteigerungen einbremsen!
Schon jetzt haben immer mehr Menschen in Österreich Probleme über die Runden zu kommen. Die hohe Inflationsrate der letzten Monate verursacht immer größere finanzielle Probleme. Getrieben wird diese durch den Anstieg der Energie- und Treibstoffpreise. Bei den Strom- und Mineralölkonzernen fallen riesige zusätzliche Gewinne an.
Während die Inflationsrate in den Jahren 2019 bei 1,5 Prozent und 2020 bei 1,4 Prozent lag, kletterte sie im vergangenen Jahr auf 2,8 Prozent. Bisheriger Höhepunkt war der Anstieg auf 6,8 Prozent im März 2022.
Durch die Kopplung der Kategorie- und Richtwertmieten an die Inflationsrate, droht zukünftig ein weiterer enormer Preisanstieg bei den Mieten. Dies gilt es zu verhindern, damit das Grundbedürfnis Wohnen nicht zum Luxusgut wird.
Die 177. Vollversammlung der AK Wien fordert daher die Bundesministerin für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dazu auf, gesetzliche Änderungen im Mietrecht vorzubereiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen, die leistbare Mieten und eine dauerhafte Begrenzung der Mietpreissteigerungen zum Zweck haben. Diese Regelung hat insbesondere eine Entkopplung der Kategorie- und Richtwertmieten von der Inflationsrate vorzusehen.