Pflege im Spagat
Pflegekräfte erinnern aktuell an Schrödingers Katze. Sie können gleichzeitig gesund, aber auch nicht gesund sein.
Wenn Pflegekräfte im Krankenhaus oder im Pflegeheim in Kontakt mit Personen kommen, die positiv auf das SARS-Covid19-Virus getestet wurden, dann gelten sie automatisch als „Kontaktperson 1“ und erhalten einen Absonderungsbescheid. Dies heißt allerdings noch nicht, dass sie deswegen nicht arbeiten dürften.
Unter Quarantäne
In der Praxis bedeutet dies für die systemrelevante Berufsgruppe: Die Pflegeperson wird in ihrer Freizeit zuhause unter Quarantäne gestellt. Sie darf weder ihre Kinder zur Schule noch auf den Spielplatz begleiten, ebenso wenig darf sie einkaufen oder ihre Freizeit im Freien verbringen. Für den Weg zur Arbeit muss sie laut Dienstanweisung auf die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.
Selbst, wenn sie in der Zwischenzeit ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, so ändert es nichts an der Dauer der behördlich verordneten Quarantäne. Sie darf weiter nur arbeiten gehen und muss sich hinterher zuhause einsperren. Für Alleinerzieher*innen ist diese Situation besonders schwierig.
Große Empörung
In Tirol wird diese umstrittene Vorgehensweise nun seit etwa Anfang Oktober 2020 umgesetzt, in anderen Bundesländern wird die Situation ähnlich sein. Die Empörung unter dem Personal von Krankenhäusern und Pflegeheimen ist groß, denn die Arbeit in der Pflege ist hart und nicht sonderlich üppig bezahlt. Man fühlt sich zum Arbeitssklaven degradiert. Eines steht fest: Pflegeberufe werden durch solche Maßnahmen keinesfalls attraktiver, und unterdessen wird der Pflegenotstand immer ernster.
Irene Labner ist Pflegeassistentin bei den Innsbrucker Sozialen Diensten (ISD)