Nichts verschenken!
Mit Antrag beim Finanzamt oder über FinanzOnline können sich Unselbständige über den Steuerausgleich bis zu maximal fünf Jahre rückwirkend Steuern zurückholen.
Sonderausgaben: Kirchenbeiträge, Spenden an gemeinnützige NGOs, Beiträge für den Nachkauf von Schulzeiten und freiwillige Weiterversicherung werden automatisch an das Finanzamt gemeldet.
Werbungskosten: Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro, Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, anteilige Kosten für Computer, Telefon etc., Fachliteratur, beruflich veranlasste Reisekosten, Kosten für Aus- und Fortbildung sowie Umschulung, Fahrt- und Nächtigungskosten, berufliche Nutzung eines PKW, Tagesgelder, Familienheimfahrten (soweit nicht vom Dienstgeber finanziert).
Außergewöhnliche Belastungen: Ausgaben für auswärtige Berufsausbildung, Katastrophenschäden, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegeheime oder häusliche Betreuung, Begräbniskosten, Behinderung und Unterhaltsberechtigte. Mit dem Familienbonus entfällt der Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.
Geringverdiener*innen die keine Lohnsteuer, jedoch Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sowie geringfügig Beschäftigte mit brutto weniger als 500,91 Euro (Stand 2023) monatlich, erhalten eine Gutschrift von bis zu 400 Euro als Negativsteuer, Pensionist*innen 110 Euro. Diese Gutschrift erfolgt automatisch, wenn bis Juni kein Antrag gestellt wurde.
Informationen zum Steuerausgleich gibt es auf der Infoseite www.holdirdeingeldzurueck.at