Nachschärfungen notwendig

Bettina Rosenberger zum EU-Lieferkettengesetz

Vom T-Shirt bis zum Kaffee, Produkte, die wir alle tagtäglich benützen und konsumieren, basieren auch im Jahr 2022 noch immer auf ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen entlang globaler Lieferketten.

Die Verfolgung von Gewerkschafter*innen in Bangladesch, die unsere T-Shirts nähen, ist auch unser Kaffee. Das sogenannte Lieferkettengesetz soll Schluss mit der Ausbeutung von Mensch und Natur in unseren Alltagsprodukten machen.

Im Februar 2022 präsentierte die EU-Kommission den lang erwarteten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz. Dieser könnte das Potential haben, einen historischen Meilenstein darzustellen. Doch dazu braucht es dringend Nachbesserungen in dem Richtlinienentwurf, der von der EU-Kommission vorgelegt wurde. Denn der aktuelle Entwurf würde 99 Prozent aller Unternehmen in der Europäischen Union nicht betreffen.

Dies liegt daran, dass sich der Entwurf nur an Unternehmen ab 500 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro richtet bzw. Unternehmen in Risikosektoren ab 250 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro betreffen würde. Als Risikosektoren gelten etwa die Bekleidungsindustrie, die Landwirtschaft sowie der Bergbau. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass der Vorschlag eine sogenannte zivilrechtliche Haftung beinhaltet.

Nur eine solche Haftung stellt sicher, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden auch Entschädigungen einklagen können. Reine Strafzahlungen, die aufgrund eines Verstoßes, an den Staat gezahlt werden, stellen keine Abhilfe für Betroffene dar. Nur eine zivilrechtliche Haftung gewährleistet, dass Menschen entschädigt werden. So fehlt die zivilrechtliche Haftung im deutschen Lieferkettengesetz, das im Sommer 2021 beschlossen wurde und 2023 in Kraft treten wird. Umso wichtiger ist es, dass sie nun im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission enthalten ist. Allerdings muss auch hier sichergestellt werden, dass für Betroffene keine juristischen Hürden bestehen.

Prävention notwendig

Damit Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden nicht eintreten, braucht es Präventionsmechanismen. Sogenannte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten stellen hierfür ein wichtiges Instrument dar. Dies bedeutet, dass sich Unternehmen bereits vor dem Start ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten mit möglichen negativen Auswirkungen, die sie verursachen könnten, auseinander setzen.

Dadurch sollen mögliche Risiken identifiziert werden, zum Beispiel, ob es zu Zwangsumsiedlungen kommen könnte oder ein Fluss verschmutzt werden könnte. Nach der Analyse der Risiken sollen effektive Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass das Risiko nicht eintritt. Zwar beinhaltet der aktuelle Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten, jedoch sollen diese nur für sogenannte „etablierte Geschäftsbeziehungen“ gelten.

Eine solche Formulierung bietet jedoch viel Interpretationsspielraum und könnte von Unternehmen als Schlupfloch genützt werden. So könnten Unternehmen beispielsweise argumentieren, dass es sich um keine etablierte Geschäftsbeziehung handelt oder sie könnten ihre Zulieferer öfters wechseln, damit die Geschäftsbeziehung nicht als „etabliert“ gilt.

Damit das EU-Lieferkettengesetz effektiv Menschenrechte und die Umwelt schützt, muss es für alle Unternehmen gelten und insbesondere auch alle Geschäftsbeziehungen abdecken. Weiters muss sichergestellt werden, dass es keine juristischen Hürden für Betroffene gibt.

Darüber hinaus muss das EU-Lieferkettengesetz Unternehmen auch dazu verpflichten ihre CO2-Emissionen zu reduzieren, derzeit sieht der Entwurf lediglich vor, dass Unternehmen einen Plan erstellen. Eine Verpflichtung diesen auch zu implementieren, fehlt jedoch. Lobbyingaktivitäten von Wirtschaftsverbänden haben dem EU-Lieferkettengesetz wesentliche Zähne gezogen.

Justizministerin Alma Zadic, Wirtschaftsminister Martin Kocher sowie die EU-Parlamentarier*innen müssen dringend die Lücken des EU-Lieferkettengesetzes schließen und sich für ein Lieferkettengesetz einsetzen, das Menschenrechte und die Umwelt effektiv schützt! Allein im Jahr 2020 wurden 227 Menschen ermordet, weil sie sich für die Umwelt einsetzten.

Für unsere Schokolade schuften noch immer rund 1,5 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen auf westafrikanischen Kakaoplantagen. Damit muss Schluss sein! Um das Zeitalter der Straflosigkeit zu beenden, brauchen wir endlich verbindliche Regeln für Unternehmen! In ganz Europa mobilisieren daher Gewerkschaften und NGOs für ein EU-Lieferkettengesetz. Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze“ wird von NGOs und Arbeitnehmer*innenvertretungen getragen und setzt sich für ein Lieferkettengesetz auf nationaler Ebene, EU-Ebene und UN-Ebene ein. Infos www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Bettina Rosenberger ist Geschäftsführerin von Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe)

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