Leider ausgebremst!

2025 wird das amtliche Kilometergeld erhöht. Es ist die steuerbefreite Pauschalabgeltung für die Nutzung des Privatfahrzeuges für betriebliche Fahrten.

Damit sollen die Kosten für Anschaffung, Wertverlust, Treibstoff, Wartung, Reparaturen, Reifenverschleiß, Versicherung, Steuern und Gebühren abgegolten werden. Derzeit liegt der Kilometer-Satz für den Pkw bei 0,42 Euro, für Motorfahr- und Motorräder bei 0,24 Euro und für Fahrräder bei 0,38 Euro pro betrieblich gefahrenen Kilometer – seit 2008!

„Gewerkschaftlicher Druck wirkt!” jubeln ÖGB und Gewerkschaften über die Erhöhung. „Unterm Strich hatten Beschäftigte, die für Dienstfahrten auf das private Fahrzeug angewiesen waren, bisher saftige Verluste hinzunehmen. Das ändert sich jetzt endlich“, freut sich Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. „Erfreulich und ein wichtiger Schritt zur Entlastung vieler Arbeitnehmer:innen“, jubelt die GPA-Vorsitzende Barbara Teiber. Hervorgehoben wird, dass die Gleichstellung des Kilometergeldes für alle Fahrzeugtypen ökologisch zukunfts- weisend ist. 

Kein Teuerungsausgleich

Weniger euphorisch sind Betroffene, beispielsweise eine mobile Pflegekraft: „Unbestritten ist die Erhöhung des KM-Geldes eine Entlastung, aber die Inflation seit der letzten Erhöhung liegt bei 50 Prozent. Ich benötige also mindestens 60 Cent pro Kilometer, um meine tatsächlichen Kosten abgegolten zu bekommen.” 

Auch die Gleichstellung des Kilometergeld-Satzes für alle Fahrzeuge sieht die Pflegekraft kritischer als der ÖGB: „Wer kann außerhalb des städtischen Bereichs Dienstfahrten mit einem Fahrrad bewältigen – und selbst wenn, was ist mit dem daraus entstehenden höheren zeitlichen Aufwand? Wegzeiten werden jetzt schon ignoriert und müssen vom Pflegebedarf unserer Klient:innen abgezwackt werden.”

Umverteilung nach oben

Der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) kritisiert außerdem das „Woher das Geld kommt”. Denn die budgetären Mehrkosten holt sich der Finanzminister über eine Gegen-Verrechnung mit dem „Sozial-Kalten-Progressions-Drittel”. Die Kalte Progression ist eine steuerliche Mehrbelastung, die sich aus den jährlichen Lohnerhöhungen ergibt – also ein „siamesischer Zwilling” der Löhne und Gehälter. Kilometergeld ist allerdings kein Entgeltanteil, sondern die Abgeltung des Sachaufwandes der Arbeiter:innen und Angestellten. 

Lohnabhängige bezahlen für Sachbezüge Lohnsteuer, Unternehmer:innen werden dagegen für die Inanspruchnahme des Sachbezuges der betrieblichen Nutzung der „Lohnabhängigen-Privatfahrzeuge“ nicht belangt, sondern noch belohnt. Denn mit der Finanzierung der (ohnehin nur halben) Teuerungsabgeltung des Kilometergeldes aus dem „Kalten-Progressionssteuer-Obolus“, zahlen sich die Berufstätigen die Kilometergeld- Erhöhung eigentlich selbst. 

Die Gewerkschafts-Obigen haben sich leider selbst ausgebremst. Sie haben dem Finanzminister die Verrechnung über die Kalte Progression Gegenberechnung schmackhaft gemacht und dieser hat den „aufgelegten Elfer ohne Goalie” locker im Tor versenkt.

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