Konsequent für unsere Interessen
Oliver Jonischkeit über die Arbeiterkammerwahl 2024
Die Arbeiterkammern werden vor allem als ausgezeichnete Serviceeinrichtung geschätzt – von der Rechtsberatung bis hin zum Konsument:innenschutz. Darüber hinaus sind sie aber insbesondere die gesetzliche Interessensvertretung fast aller Arbeitnehmer:innen, die alle fünf Jahre ihre „Arbeiter:innenparlamente“, die AK-Vollversammlungen, wählen.
Durch die AK Wahlen besteht die Möglichkeit, die inhaltliche Ausrichtung der Arbeiterkammern mitzubestimmen.
Als Gewerkschaftlicher Linksblock sehen wir die Aufgabe der Arbeiterkammer weniger darin, „sozialpartnerschaftliche Kompromisse“ zu erreichen, sondern sich vor allem für die Interessen ihrer Mitglieder, der Lohnabhängigen, einzusetzen. Dafür kandidieren wir in fast allen Bundesländern mit einem Sieben-Punkte-Programm unter dem Motto „Konsequent für unsere Interessen“ bei der AK Wahl.
Für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zugunsten jener, die diesen erarbeiten. Für höhere Löhne und eine gerechte Steuerpolitik – auch durch die Wiedereinführung von Vermögens- und Erbschaftssteuern – hier ist Österreich eines der Schlusslichter in der Europäischen Union. Wir wollen eine deutliche Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich, bessere Arbeitsbedingungen z.B. in der Pflege und vieles mehr.
Wir sind überzeugt, dass nicht Milliarden für Rüstung ausgegeben werden soll, sondern dieses Geld besser in die Daseinsfürsorge, zum Beispiel in die Pflege investiert werden muss. Wir lehnen alle Angriffe auf die Arbeiterkammern, wie sie immer wieder von der FPÖ oder den NEOS kommen, entschieden ab.
Was macht die AK?
Die Arbeiterkammer berät und erwirkt Rechtsansprüche für ihre Mitglieder. Darüber hinaus begutachtet sie Gesetzesentwürfe und leistet wertvolle Grundlagenforschung unter anderem zu Einkommen, Wohnungspreisen, zur Arbeitswelt und vieles mehr.
Wer darf wählen?
Die Staatsangehörigkeit spielt bei den Arbeiterkammerwahlen keine Rolle – fast alle unselbstständig Erwerbstätigen die am Stichtag (je nach Bundesland verschieden) AK-Mitglieder sind, dürfen wählen. Die meisten werden automatisch in die Wähler:innenliste aufgenommen – es gibt jedoch Ausnahmen: Dazu gehören etwa Kolleg:innen, die sich in Karenz befinden oder die Präsenz- oder Zivildienst leisten beziehungsweise sich in Ausbildung befinden, teilweise auch geringfügig Beschäftigte oder jene, die vor kurzem arbeitslos geworden sind.
Wenn die Adressen dem Wahlbüro bekannt sind, müssen diese spätestens eine Woche vor Auflage der Wähler:innenliste schriftlich über die Voraussetzungen der Wahlberechtigung und insbesondere über die Notwendigkeit des Antrags auf Aufnahme in die Wähler:innenliste informiert werden.
Spätestens in der fünften Woche vor dem ersten Wahltag muss die Wähler:innenliste dann am Sitz der Hauptwahlkommission, in der Regel dem Sitz der Arbeiterkammer im jeweiligen Bundesland, aufliegen.
Wie wird gewählt?
In größeren Betrieben werden eigene Betriebswahlsprengel eingerichtet. Wer einem dieser Sprengel zugeordnet ist, hat die Möglichkeit, im eigenen Betrieb zu wählen.
Sollte es im Betrieb kein Wahllokal geben, versendet die Arbeiterkammer automatisch eine Wahlkarte mit den nötigen Informationen – mit dieser kann dann in allgemeinen Wahllokalen bzw. per Post (Briefwahl) oder über Vertrauenspersonen in Betrieben gewählt werden.
Unterstützungserklärung für den GLB
In einigen Bundesländern sammelt der GLB noch Unterstützungserklärungen, um bei den AK-Wahlen antreten zu können – 300 werden dazu pro Bundesland benötigt. Informationen dazu befinden sich auf der Website www.glb.at
Das GLB-Programm „Konsequent für unsere Interessen“ kann beim GLB bestellt werden.
Oliver Jonischkeit ist Bundessekretär des GLB und AK-Rat in Wien