Kommunale Finanzbasis
Leo Furtlehner zur Reform der Grundsteuer
Gut funktionierende Staatswesen brauchen ein ausdifferenziertes Steuersystem. Das gilt insbesondere für die Aufrechterhaltung des in Jahrzehnten erkämpften Sozialstaates. Steuern sind Lenkungsmöglichkeiten und sollen einen Ausgleich zwischen Gruppen mit großem und kleinen Einkommen und Vermögen schaffen.
Seit Jahren kommt die Debatte über die Besteuerung großer Vermögen nicht vom Fleck, weil sich Superreiche dagegen sperren und den Mittelstand in Geiselhaft nehmen. Modelle gehen von einer Besteuerung von Vermögen – ob in Form von Geld, Immobilien oder sonstigen Werten – ab einer Million Euro aus, sodass normale „Häuslbauer“ nicht darunter fallen würden. Treffen würde es also die 248.000 Euro-Millionär*innen.
Eine Vermögenssteuer ist auch die Grundsteuer, die eine wichtige Grundlage der kommunalen Finanzen ist. Sie wird als Grundsteuer A ermäßigt für landwirtschaftlich genutzte und als Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke eingehoben. 2020 waren das bundesweit aber nur 713 Mio. Euro (ÖGZ, 10/2022). Im Vergleich brachte sogar die GIS-Gebühr mit 933,5 Mio. Euro mehr ein.
Dass die Grundsteuer trotz hunderten Milliarden Grund- und Immobilienvermögen so wenig einbringt liegt an der fehlenden Valorisierung. Diese Steuer wird nämlich nach dem in den 1970er Jahren festgelegten Einheitswert bemessen. Daher stieg sie von 2009 bis 2019 nur um 22 Prozent, hingegen die Ertragsanteile der Gemeinden um 44 Prozent und der Verbraucherpreisindex um 38 Prozent.
Der Verfassungsgerichtshof hat wiederholt die unterbliebene Aktualisierung der Einheitswerte durch die Finanzverwaltung kritisiert. Der Städtebund sieht die Einnahmequelle der Gemeinden in Gefahr, sollte sie vom VfGH als verfassungswidrig erklärt und mangels Neuregelung abgeschafft werden, wie das 2008 bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer der Fall war.
Ebenso urgiert der Städtebund eine Anpassung an die tatsächliche Wertentwicklung, also eine Bemessung nicht nach fiktiven Einheitswerten, sondern nach dem Verkehrswert der Grundstücke. Aber nach dem Finanzausgleichsgesetz 2017 wurde vom Finanzministerium die beschlossene Arbeitsgruppe zur Grundsteuerreform nicht mehr eingeladen. Die ÖVP-Finanzminister fühlen sich wohl den mafiösen Strukturen der Grundstücks- und Immobilienspekulation mehr verbunden als Gemeinden und Mieter*innen.
Wird gegen eine Vermögenssteuer argumentiert, dass die Reichen ihre Kohle dann ins Ausland schaffen würden, kann dies für die Grundsteuer nicht geltend gemacht werden. Eine Reform würde nicht nur die Finanzgrundlage der Gemeinden verbessern, sie hätte auch einen wichtigen politischen Lenkungseffekt. Etwa durch eine entsprechend hohe Grundsteuer C auf unbebaute Grundstücke, um so der Spekulation – und damit dem Anstieg der Wohnkosten – entgegenzuwirken.
Eine grundlegende Frage – die leider vom Städtebund nicht erwähnt wird – ist allerdings auch, die Überwälzung der Grundsteuer im Wege der Betriebskosten von den Eigentümer*innen von Mietwohnungen auf die Mieter*innen abzuschaffen. Denn solange dies möglich ist, ist die Grundsteuer keine wirkliche Vermögenssteuer, sondern nur eine Zusatzbelastung der Mieter*innen.