Gebunkerter Reichtum in Privatstiftungen
Offiziell verfolgt die 1993 unter dem damaligen SPÖ-Finanzminister Lacina neu geschaffene Rechtsform der Privatstiftungen das Ziel, das Vermögen der Stifter:innen (auch über deren Tod hinaus) zu erhalten und zusammenzuhalten, insbesondere den Bestand von (Familien-) Unternehmen zu sichern.
Ähnliche Stiftungen gibt es auch in der Schweiz und Liechtenstein, beide bekannt als Steueroasen für superreiche Steuerflüchtlinge aus Österreich. Zwar musste die anfängliche massive steuerliche Begünstigung der österreichischen Privatstiftungen unter dem Druck der Öffentlichkeit im Laufe der Jahre wesentlich reduziert werden. Doch wie aktuell die Benko-Pleite (und andere Beispiele) anschaulich beweisen, dienen solche Privatstiftungen auch dazu das Vermögen der Stifter:innen im Falle einer Insolvenz rechtzeitig vor den Gläubigern und den Finanzbehörden in Sicherheit zu bringen.
Es ist kein Zufall, dass in der Liste der jährlich vom Magazin „trend“ veröffentlichten Liste der TOP100 der reichsten Österreicher:innen fast alle Superreichen über eine (oder sogar mehrere) solcher Privatstiftungen verfügen und dort wesentliche Vermögenswerte gebunkert haben. Es ist daher auch Zufall, dass die Stifter:innen dieser Finanzkonstruktionen die Öffentlichkeit scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Wären doch damit „für jedermann leicht Rückschlüsse über die Vermögensverhältnisse unserer Mandanten möglich“, wie es im Schreiben eines Anwaltes heißt, der sich über Veröffentlichungen beschwerte.
Infos über die Privatstiftungen gibt es auf https://www.firmeninfo.at/firmen-produkte-und-dienstleistungen/privatstiftungen. Eine aktuelle Liste solcher Privatstiftungen (Stand 2023) gibt es hier als PDF zum Download: