FSG gegen Kürzung der Rüstungsausgaben

Mit der Angelobung einiger neuer Kammerrät:innen startete die steirische Vollversammlung in den Herbst. Michaela Bigler (Personalvertreterin bei den Geriatrischen Gesundheitszentren Graz), Thomas Scherzer (KJÖ), Udo Ranninger (voestalpine Donawitz) und Rudolf Windischhofer (Jugend am Werk) übernahmen die Mandate der entschuldigten GLB AK-Rät:innen.

In Rede des Präsidenten beschrieb Josef Pesserl die derzeitige Lage als nicht ganz einfach und die Probleme als teilweise hausgemacht. Der Fraktionsvorsitzende der ÖAAB-FCG Fraktion sprach gar von einem Grundtenor der Unzufriedenheit, so als ob Österreich nicht tatsächlich in einer Rezession stecken würde und sich die Menschen die Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen nur einbilden.

Georg Erkinger (GLB) führte in seiner Wortmeldung aus, dass die Ursachen der Krise in der Politik der vergangenen Jahre liegen. Die Bundesregierung hatte nicht in die Preise eingegriffen, sondern mit Einmalzahlungen aus dem Budget reagiert. Die EZB wiederum hatte gezielt die Zinsen erhöht, um die Nachfrage zu senken und über einen Wirtschaftsabschwung, die Inflation zu dämpfen.

Die dadurch erzielte Rezession führt zu niedrigeren Staatseinnahmen und die höheren Zinsen auf die Staatsschulden zu einer weiteren Belastung für das Budget. Weiters wurden die Rüstungsausgaben von 0,6 Prozent des BIP innerhalb von zwei Jahren auf 1,07 Prozent erhöht und sollen nach den Plänen der Regierung weiter auf 1,5 Prozent steigen. Die derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und das aus dem Ruder laufende Budget sind also kein Zufall, sondern Ergebnis der herrschenden Politik.

Der GLB forderte daher in einer Resolution, dass die Budgetkonsolidierung nicht auf Kosten des Sozialstaates erfolgen darf, denn es waren nicht die Beschäftigten, die diese Krise verursacht haben. Die darin enthaltene Forderung die Kostenexplosion im Militärbudget wirksam und nachhaltig einzudämmen bzw. rückgängig zu machen, stieß auf Ablehnung der FSG, weshalb diese nur einem Ausschuss zugewiesen wurde. Als Rechtfertigung für das sozialdemokratische Abstimmungsverhalten wurden der Katastrophenschutz durch das Heer und die in den USA und Russland noch deutlich höheren Rüstungsausgaben angeführt.

Angenommen wurden die GLB-Anträge gegen eine Sonntagszustellung von Paketen, für eine Anstellung pflegender Angehöriger und eine Modernisierung der Murtalbahn. Auf GLB-Vorschlag im Bildungsauschuss wurde ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen gestellt, der die Verbilligung der Studentenheimpreise zu Ziel hat.

Die Anträge des GLB im Wortlaut:

Resolution 1: Keine Budgetkonsolidierung auf Kosten des Sozialstaates!

Österreichs Volkswirtschaft steckt weiter in einer Rezession. Nachdem das BIP im Vorjahr um ein Prozent gesunken ist, prognostiziert das WIFO für das heurige Jahr ein weiteres Schrumpfen um 0,6 Prozent.

Die österreichische Bundesregierung hat im Zuge der Inflationskrise kaum in die Preise eingegriffen. Die europäische Zentralbank wiederum hat durch ihre Zinspolitik dafür gesorgt, dass die Kapitalkosten für Unternehmen stark angestiegen sind und damit Investitionen sinken. Ebenso erklärtes Ziel der Leitzinsanhebung war es, den privaten Konsum der Haushalte einzuschränken und eine Reduktion der Nachfrage herbeizuführen.

Die derzeit schwache Konjunktur ist also kein Zufall, sondern gewünschtes Ergebnis der Zinspolitik der EZB. Das Ziel der Reduzierung der Inflation hätte auch über Eingriffe in die Preise erreicht werden können.

Das Wachstum des BIP und damit der Einnahmen des Staates sollen Prognosen zu Folge auch im kommenden Jahr schwach bleiben. Damit steigt der öffentliche Schuldenstand auf über 80 Prozent des BIP an. Auch die Neuverschuldung liegt damit über der von den EU-Fiskalregeln erlaubten Grenze von drei Prozent.

Einnahmenseitig existiert schon bisher eine Schieflage. Während Arbeit im internationalen Vergleich hoch besteuert ist, sind Vermögen besonders niedrig besteuert und die Besteuerung der Unternehmensgewinne wurde in den letzten Jahren weiter gesenkt. Ausgabenseitig hat die Politik der vergangenen Jahre zu einem Anstieg der Förderungen und Subventionen geführt. Ebenso stark erhöht wurden die Rüstungsausgaben: Betrug das Budget des Bundesheeres 2022 noch 0,6 Prozent des BIP bzw. 2,7 Milliarden Euro, so wurde dieser Wert 2024 auf 1,07 Prozent bzw. 4 Milliarden Euro erhöht. Bis 2027 soll er weiter auf 1,5 Prozent des BIPs steigen.

Die 2. Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher den Bundesminister für Finanzen dazu auf, bei der Budgetkonsolidierung darauf zu achten, dass:

  • diese nicht über die Erhöhung von Massensteuern erfolgt
  • die Leistungen des Sozialstaates nicht eingeschränkt werden
  • Insbesondere für das Gesundheitssystem ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind
  • die Schieflage in der Steuerstruktur durch eine stärkere Einbeziehung von Vermögen und Unternehmensgewinnen beseitigt wird.
  • Unternehmensförderungen reduziert und klimaschädliche Subventionen abgeschafft werden.
  • Die Kostenexplosion im Militärbudget (geplante Verzweieinhalbfachung binnen fünf Jahren) wirksam und nachhaltig eingedämmt bzw. rückgängig gemacht wird.

Antrag 1: Sonntag bleibt arbeitsfrei!

Ende September hat die mehrheitlich im Staatsbesitz befindliche österreichische Post angekündigt, ab sofort auch am Sonntag Pakete zuzustellen. Gestartet wurde mit einem Pilotprojekt in vier Wiener Gemeindebezirken: 1010 Innere Stadt, 1020 Leopoldstadt, 1030 Landstraße und 1040 Wieden. Verläuft der Test für die Post positiv, soll die Sonntagszustellung auf ganz Wien, das Wiener Umland und auf Landeshauptstädte ausgedehnt werden.

Die Post rühmt sich dabei Innovation und Marktanforderungen zusammenzubringen. Sie bedient sich bei der Sonntagszustellung jedoch externer Transportunternehmen. Immer wieder geraten die schlechten Arbeitsbedingungen bei diversen Subfirmen in der Paketbranche in die Schlagzeilen. Nachdem seit einigen Jahren auch am Samstag zugestellt wird, droht nun für viele prekär beschäftigte Zusteller:innen der Verlust des bisher einzigen Wochentages, der regelmäßig arbeitsfrei war.

Zusätzlich zu den Belastungen für die in der Branche Beschäftigten, kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, wenn zukünftig auch am Sonntag zugestellt wird. Während für den stationären Handel gesetzlich ein Öffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen gilt, sollen Produkte aus dem Onlinehandel nach den Plänen der Post an sieben Tagen in der Woche zugestellt werden. Damit wird der Druck auf den stationären Handel weiter erhöht.

Die 2. Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher den Bundesminister für Arbeit dazu auf, einen Gesetzesentwurf vorzubereiten und dem Parlament vorzulegen, der die Sonntagszustellung von Paketen untersagt.

Antrag 2: Anstellung pflegender Angehöriger

Etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Diese schwierige Aufgabe wird zu einem Großteil von Frauen geleistet, eine berufliche Tätigkeit ist daneben selten machbar. Angehörige zu pflegen ist physisch und psychisch belastend. In der Fürsorge gehen Verwandte oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Herausforderungen nehmen mit der Zeit zu und dies geht oft auf Kosten von Beruf und Familie. Viele Angehörige übernehmen diese Aufgaben gerne, doch sie benötigen dringend unterstützende Strukturen, um finanziell abgesichert zu sein.

Derzeit stellt der einzige finanzielle Beitrag das Pflegegeld dar, das die Hauptpflegeperson erhalten kann und mit dem auch professionelle Unterstützung finanziert werden muss.

Die Grazer Koalition hat daher ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, um pflegende Angehörige in Graz finanziell abzusichern. Damit werden folgende Ziele verfolgt:

  • Die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen
  • Die Sicherung des Lebensbedarfes der pflegenden Angehörigen
  • Den pflegebedürftigen Personen den Verbleib zu Hause zu ermöglichen
  • Schaffung eines zusätzlichen Versorgungsangebots.

Die Entlohnung beträgt dabei:

  • PG-Stufe 3: 20 Wochenstunden, Selbstbehalt vom Pflegegeld 50 Prozent = Netto ca. 1.200 Euro
  • PG-Stufe 4: 30 Wochenstunden, Selbstbehalt vom Pflegegeld 50 Prozent = Netto ca. 1.600 Euro
  • PG-Stufe 5: 40 Wochenstunden, Selbstbehalt vom Pflegegeld 50 Prozent = Netto ca. 2.000 Euro

Die Anstellung ist mit folgenden Pflichten verbunden:

  • Die pflegenden Angehörigen müssen vor Dienstantritt einen 8-stündigen Erste-Hilfe-Kurs sowie einen 2-stündigen Basiskurs „Grundlagen zur Pflege“ im Albert-Schweitzer-Trainingszentrum absolvieren. Die Kurskosten werden von der Stadt Graz übernommen.
  • Innerhalb von drei Monaten ab Dienstantritt müssen die pflegenden Angehörigen kostenlose Kurse für die Pflege daheim im Albert-Schweitzer-Trainingszentrum (24 UE) für die Betreuung absolvieren.

Als bisher einziges Bundesland bietet das Burgenland seit Oktober 2019 an, sich als Betreuungsperson von pflegebedürftigen Angehörigen bei der Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB) anstellen lassen zu können. Derzeit haben rund 100 Personen das Angebot angenommen.

Dieses Modell ist vor allem für jene Menschen von Vorteil, die schon jetzt pflegebedürftige Angehörige mit Pflegegeld-Stufe 3 oder höher betreuen – und deswegen nicht erwerbstätig, aber auch noch nicht in Pension sind.

Die PSB-Modelle bieten:

  • Anstellung als Dienstnehmer:in bei einem Landesunternehmen
  • Gehalt 12-mal pro Jahr plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung
  • Erwerb von Beitragszeiten für die Pension
  • auf Wunsch eine Ersatzkraft bei Krankheit
  • Anspruch auf Erholungsurlaub
  • unentgeltliche Grundausbildung
  • Basis für neue Berufschancen

Das Ausmaß der Anstellung orientiert sich an der Pflegestufe. Bei Pflegestufe 3 erfolgt die Anstellung für 20 Stunden pro Woche, der Monatsverdienst beträgt Euro 1.022 netto. Ab Pflegestufe 5 beträgt der Verdienst Euro 1.700 netto für 40 Stunden pro Woche.

Auch im Burgenland trägt die pflegebedürftige Person einen Selbstbehalt an den Gesamtkosten ihrer Betreuung. Der Selbstbehalt besteht aus zwei Teilen: einem vom Pflegegeld abhängigen Teil plus einem vom Einkommen (Pension, etc.) abhängigen Teil. Er ist in der Höhe gedeckelt und kann nicht die Höhe des Nettoverdienstes der betreuenden Person übersteigen. Ein gewisser Anteil des Pflegegeldes bleibt jedenfalls frei.

Das Land Burgenland fördert die Lohnkosten inklusive Lohnnebenkosten sowie die Kosten für den allfälligen Betreuungsersatz während des Urlaubs oder der Dienstverhinderung der oder des Angehörigen.

Verpflichtend werden – je nach Pflegestufe – ein bestimmtes Maß an Unterstützungsbesuchen durch Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen vorgeschrieben, die ebenfalls vom Land Burgenland gefördert werden können.

Die Anstellung ist für die Betreuungsperson auch mit Pflichten verbunden.

  • Sie muss die Betreuung im vereinbarten Stundenausmaß übernehmen.
  • Sie muss den Betreuungsprozess dokumentieren.
  • Sie muss bei den verpflichtenden Unterstützungsbesuchen anwesend sein.
  • Sie muss die Qualitätsvorgaben der PSB einhalten und Innerhalb von zwölf Monaten eine Pflege-Grundausbildung (unentgeltlich) absolvieren.

Nach Ende des Pflegeverhältnisses ist es möglich, bei der PSB angestellt zu bleiben und die erworbenen Kenntnisse weiter beruflich einzusetzen.

Ein Anstellungsmodell, wie es in Graz und im Burgenland umgesetzt wurde, sichert die pflegenden Angehörigen ab. Es bietet die Möglichkeit, selbständig Pensionsansprüche zu erwerben und eventuell auch weiterhin im Beruf Fuß zu fassen. Gleichzeitig führt es zu einer qualifizierten Pflege zu Hause und generiert für die Zukunft qualifizierte Pflegekräfte.

Die 2. Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher die Landesregierung dazu auf, ein Modell für die Anstellung pflegender Angehöriger zu entwickeln und entsprechend zu fördern.

Antrag 3: Modernisierung der Murtalbahn

Die Murtalbahn verbindet die Bezirke Murtal, Murau und Tamsweg und stellt die wichtigste Lebensader für die Mobilität in der Region dar. Im Bezirk Murau leben ca. 27.000 Einwohner und im Tourismus werden ca. 1.000.000 Gästenächtigungen erzielt. Die Mobilität ist daher nicht nur für die Erreichbarkeit des Bezirks von größter Bedeutung, sondern es ist täglich auch die Beförderung von 3.500 Schülern und 16.000 Pendlern sicherzustellen. Dafür ist das bestehende ÖPNV-Angebot viel zu gering.

Für einen Bezirk der ohnehin mit Abwanderung (ca. 10 Prozent innerhalb von 10 Jahren) konfrontiert ist, ist das zu geringe ÖPNV-Angebot auch für die Beschäftigung und die Arbeitsplatzentwicklung fatal und auch mit negativen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden verbunden, denen es immer schwerer fällt, Aufgaben zur Daseinsvorsorge zu erfüllen.

Damit zumindest jede Schule im Bezirk und die übergeordneten Ausbildungseinrichtungen in den Bezirken Tamsweg und Murtal erreichbar sind, ist eine Vernetzung von Bahn und Bus im 60 Min. Takt notwendig, der sich jedenfalls an Werktagen auf der Murtalbahn zu einem 30 Min. Takt verdichten muss.

Dafür braucht es eine Modernisierung der Murtalbahn, die im Eigentum des Landes Steiermark steht und deren Strecke bis ins Bundesland Salzburg reicht. Dies ist mit beträchtlichen Kosten verbunden, die der Unterstützung aus Mitteln des Bundes bedürfen. Ebenso bedarf es betreffend des Salzburger Streckenteils einer Einbindung des Landes Salzburg. Dies setzt ein Tätigwerden des Landes Steiermark als Eigentümer voraus.

Die 2. Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher den steirischen Verkehrslandesrat dazu auf, ein Konzept zur Modernisierung und Attraktivierung der Murtalbahn vorzulegen und mit dem Verkehrsministerium und dem Land Salzburg über die Mitfinanzierung in Verhandlung zu treten.

Foto: Das Team des GLB in der steirischen AK-Vollversammlung

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