Faktenbox Zusatzpension
Aktuell haben 1.038.168 Menschen in Österreich Anspruch auf eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse.
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Davon erhalten bereits 137.158 Personen eine solche Zusatzpension, das sind 13 Prozent der derart Zusatzversicherten.
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Im „katastrophalen Anlegerjahr“ 2022 sind die Kurse von Anleihen und Aktien – die Grundlage der Veranlagung von Pensionsgeldern durch die Pensionskassen – abgestürzt.
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Im Ergebnis haben die Veranlagungen der Pensionskassen ein Minus von satten 9,67 Prozent zu verzeichnen, was die Kürzung der Zusatzpensionen für einen „Gutteil“ der Anspruchsberechtigten bedeutet.
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Die Pensionskassen verwalten aktuell 24,8 Milliarden Euro Vermögen..
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Im Durchschnitt erhalten die bereits Anspruchsberechtigten eine Zusatzpension von 432 Euro monatlich.
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Der ursprünglich in den 1980er Jahren festgelegte Rechnungszins ging von „vergleichsweise hohen Ertragserwartungen“ aus.
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Für ab 2013 abgeschlossene Verträge liegt der Rechnungszins nur mehr bei drei Prozent, er wurde in Folge noch zweimal gesenkt und liegt aktuell nur mehr bei zwei Prozent.
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In 32 Jahren ihres Bestehens erwirtschafteten die Pensionskassen durchschnittlich 4,9 Prozent pro Jahr, in den letzten zehn Jahren allerdings nur mehr 3,26 Prozent.
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Der Fachverband der Pensionskassen fordert einen General-Pensionskassenvertrag und möchte damit die Gelder der „Abfertigung Neu“ an die Pensionskassen übertragen.
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Die Vorsorgekassen verwalten derzeit 16,5 Milliarden Euro, verzeichneten aber 2022 ein Minus der Veranlagungen von 7,66 Prozent.
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Anders als bei Pensionskassen gibt es jedoch für Anspruchsberechtigte eine Kapitalgarantie.
Quelle: Presse, 20.1.2023