Faktenbox Erbschaften

2008 wurde unter SPÖ-Kanzler Gusenbauer die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich abgeschafft.

Laut Arbeiterkammer und Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission wird sich das jährliche Volumen der Erbschaften in Österreich von 21,5 auf 40,8 Milliarden Euro verdoppeln.

2005 betrug das durchschnittliche Erbe 20.000 Euro, bis 2050 steigt es auf 33.000 Euro. Beim reichsten Prozent steigt das durchschnittliche Erbe hingegen von 3,4 auf 4,2 Millionen Euro.

Bereits jetzt wird der Anteil von Erbschaften am Gesamtvermögen in Europa auf 50 bis 60 Prozent geschätzt.

Die reichsten fünf Prozent der Bevölkerung besitzen in Österreich 53 Prozent des Gesamtvermögens.

Ein Modell von AK und JRC sieht vor, Erbschaften erst ab einer gewissen Höhe zu besteuern und die Immobilie des Hauptwohnsitzes steuerfrei zu halten.

Bei einem Freibetrag von 500.000 Euro wären dabei nur 0,9 Prozent der Erb:innen, bei einem Freibetrag von einer Million Euro nur 0,2 Prozent von einer Erbschaftssteuer betroffen.

Auch beim deutschen Modell, das 85 Prozent des Betriebsvermögens und den Hauptwohnsitz steuerfrei hält wären nur 1,8 Prozent betroffen.

Nach Berechnung von AK und JRC könnte je nach Steuermodell bereits 2025 eine Erbschaftssteuer 1,2 bis 2,4 Milliarden, bis 2050 ansteigend 2,3 bis 3,9 Milliarde Euro für den Staatshaushalt bringen.

Bei allen Modellen würden auch 2050 immer noch 98 Prozent der Erben keine Erbschaftssteuer zahlen.

Quelle: Standard, 8.7.2024

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