Erhöhung vorziehen
Es zeichnet sich ab, dass die für die gesetzliche Pensionsanpassung 2024 relevante Zahl des Verbraucherpreisindex (VPI) um die zehn Prozent betragen wird.
Der Durchschnittswert der Teuerung von August 2022 bis Mai 2023 beträgt nämlich 10,1 Prozent. Der offizielle Beobachtungszeitraum läuft zwar noch bis Ende Juli, kaum jemand von den Fachleuten geht aber davon aus, dass sich die Inflation bis dahin so deutlich reduzieren wird, dass sich der Jahresdurchschnitt entscheidend ändert.
Dazu kommt, dass der Mikrowarenkorb, der im Wesentlichen die Preisentwicklung der Nahrungsmittel abbildet, in den ersten neun Monaten des Beobachtungszeitraums (August bis April) im Durchschnitt um 13,8 Prozent gestiegen ist.
Angesichts dieser anhaltend massiven Teuerung hat der Zentralverband der Pensionist:innen (ZVPÖ) die Forderung erhoben, die Pensionsanpassung für 2024 vorzuziehen. So könnte etwa ein Teil der gesetzlichen Pensionsanpassung bereits Ende Juni ausbezahlt und so die Belastung insbesondere für die kleinen und mittleren Pensionen und für die Ausgleichszulagenbezieher:innen für die laufenden Monate erträglicher gemacht werden. Auch der SPÖ-Pensionistenverband hat diese Forderung erhoben.
Nur zur Hälfte abgedeckt
Zur Erinnerung: Die Pensionsanpassung zu Beginn des Jahres betrug 5,8 Prozent, im März kam eine bescheidene Einmalzahlung dazu. Diese Anpassung deckt also die Zunahme der durch die Teuerung verursachten enorme Steigerung der Kosten für die Pensionist:innenhaushalte nur zur Hälfte ab.
In Zeiten dieser hohen Inflation ist also ein diesen Umständen angepasster Mechanismus der Pensionsanpassung notwendig. Die Pensionist:innen können nicht bis zum Jänner des nächsten Jahres warten.
Michael Graber