Berufskrankheit

Die AK-Burgenland zum Thema Long Covid

Die Arbeiterkammer Burgenland fordert die Ausdehnung der Liste der Berufskrankheiten und die Absicherung der Betroffenen. Insgesamt 53 Positionen umfasst derzeit die Liste der Berufskrankheiten. Auch Covid-19 wird rechtlich unter den Infektionskrankheiten eingeordnet und anerkannt.

Allerdings schränkte der Gesetzgeber Infektionskrankheiten nur auf besonders gefährdete Berufsgruppen ein. Darunter fallen Beschäftigte in Krankenhäusern, in Apotheken, in Labors, in Justizanstalten, in Bildungseinrichtungen etc.

Ergänzt wird die Liste durch „Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht“. Damit könnten darunter auch Lebensmittelverkäufer*innen und Produktionsmitarbeiter*innen bei Ausübung ihrer Tätigkeit erfasst werden, sind es aber in den meisten Fällen nicht.

Langzeitfolgen auch im Handel

Damit gibt sich die Arbeiterkammer Burgenland nicht zufrieden: „Auch Beschäftigte im Handel oder in der Produktion – um nur einige von zahlreichen Branchen zu nennen – haben sich trotz Einhaltung der Schutzvorkehrungen bei ihrer Berufsausübung angesteckt und seither einen erheblichen finanziellen Verlust erlitten, wenn sie an Dauerfolgen leiden. Daher bedarf es einer Reform dieses Bereiches“, fordert AK-Präsident Gerhard Michalitsch die Ausdehnung der Liste der Berufskrankheiten.

„Immerhin hat die Anerkennung einer Berufskrankheit verschiedene Leistungen zur Absicherung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie Versehrtenrente zur Folge. Dazu ist es auch relevant für Folge- oder Spätschäden aufgrund von Covid und bringt bei Bedarf eine bezahlte Umschulung mit sich“.

Quelle: AK-Burgenland

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