Aus der Redaktion
General-KV
Voll des Jubels ist ÖGB-Chef Katzian über den im Jänner von den Sozialpartnern abgeschlossenen Generalkollektivvertrag für Maskenpausen und Corona-Tests. Immerhin der erste General-KV seit 43 Jahren, zuletzt gab es 1978 einen solchen Rahmenvertrag zum Urlaubsentgelt.
Da drängt sich die Frage auf, warum bis heute kein für alle Beschäftigten geltender General-KV über einen Mindestlohn möglich war. Einen gesetzlichen Mindestlohn wie vom GLB gefordert lehnt der ÖGB bekanntlich als Eingriff in seine KV-Verhandlungshoheit ab.
Ein Blick auf die KV-Bilanz der Gewerkschaft PRO-GE zeigt, dass zahlreiche Branchen noch immer keinen Mindestlohn von 1.500 Euro für Vollzeitarbeitsverhältnisse haben. Gar nicht zu reden von der offiziellen ÖGB-Forderung von 1.700 Euro brutto. So erfolgreich wie regelmäßig nach Lohn- oder Gehaltsabschlüsse behauptet ist die KV-Politik des ÖGB demnach wohl nicht.
Arbeiter im Abseits
Wie der „Standard“ (19.1.2021) berichtet sind einer Wifo-Studie zufolge Arbeiter*innen durch erhöhte Arbeitslosigkeit von den Auswirkungen der Corona-Krise weit stärker betroffen als Angestellte. Letztere können nämlich Homeoffice und Kurzarbeit viel stärker nutzen als die zu Beginn des Lockdowns als „systemrelevant“ beklatschten, vielfach aber nur prekär Beschäftigten in der Produktion.
Formell sind Arbeiter*innen und Angestellte sozialversicherungsrechtlich gleichgestellt Der wesentliche Unterschied waren bislang aber die Kündigungsfristen. Für Arbeiter*innen galt nämlich immer noch die „Gewerbeordnung von 1859“ mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, für manche Branchen sogar noch weniger, für Angestellte hingegen sechs Wochen. Am 12. Oktober 2017 beschloss der Nationalrat die Angleichung ab Jänner 2021. Corona-bedingt wurde dies jedoch per Parlamentsbeschluss vom 20. November 2020 wieder um ein halbes Jahr auf Juli 2021 hinausgeschoben.
Flop „Kaufhaus Österreich“
Mit großem Pomp – und dem Appell patriotisch zu kaufen – von Wirtschaftsministerin Schramböck und WKO-Boss Mahrer eröffnet lieferte das digitale „Kaufhaus Österreich“ eine fulminante Bauchlandung. Die dafür in den Sand gesetzten 1,3 Mio. Euro Steuergeld hätte man angesichts geschlossener Geschäfte wirkungsvoller als Existenzhilfe für kleine Selbstständige verwenden können.
Auch wenn Hans Rauscher sich mit der Meinung, gegen Amazon, Uber und Konsorten sei ohnehin kein Kraut gewachsen. einmal mehr als Hardcore-Liberaler demaskiert (Standard, 2.12.2020): Der auf schamloser Ausbeutung prekarisierter Paketzusteller basierende Online-Versand darf nicht die Zukunft des Handels sein.