Arbeitszeitverkürzung: Geduld übergebührlich strapaziert
Weniger arbeiten, bei vollem Lohnausgleich – einfach undenkbar? Einige „Feldversuche“ – auch in Österreich – zeigen, dass es doch geht. Die Hindernisse: „Alte Betonköpfe der Wirtschaftskammer“, die schon Wörter wie „Arbeitszeitverkürzung“, „Lohnausgleich“ oder „Personalausgleich“ wie der Teufel das Weihwasser scheuen und eine Sozialdemokratie die im (un)sozial partnerschaftlichen Wahn maximal Mut zu teilweisem Lohnausgleich zeigt.
Zur Erinnerung: In den 70iger Jahren kam es in Österreich zum letzten Mal zu einer generellen Wochenarbeitszeitverkürzung: Von 45 Stunden, 1970 auf 43, 1972 auf 42 und 1975 auf 40 Stunden. Mit der Ausnahme der Einführung der fünften/sechsten Urlaubswoche kam es danach nur mehr zu branchenspezifischen Arbeitszeitverkürzungen auf 38,5, 38 oder 37 Stunden, wie erst kürzlich im Pflegebereich der Sozialwirtschaft Österreich, der Caritas und der Diakonie.
Jahrzehntelang spielte die Forderung nach einer verkürzten Arbeitszeit gesellschaftlich eine kleine Rolle. In jüngerer Zeit wird der Ruf danach immer lauter, und nicht nur wegen der Corona-Krise. Die jüngere Generation legt immer mehr Wert auf eine ausgeglichenere Balance zwischen Leben, Freizeit und Arbeit.
Arbeitszeitverkürzung JA! Aber auch mit vollem Lohn- und Personalausgleich?
Rasch haben die Unternehmen darauf reagiert, sie verkürzen immer öfter die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter*innen. Allerdings ohne Lohnausgleich, mittels Teilzeitarbeitsplätzen. Ist auch fein für sie. Ihr „Humankapital“ ist dadurch ungestresster und ausgeruht, weniger krankanfälliger und trotzdem leistungsfähiger. Es ist flexibler und arbeitsintensiver einsatzbar und das eigene Finanzkapital steigert sich durch die erhöhte Produktivität.
Aber auch die Sozialdemokratie, insbesondere deren Gewerkschaftsführungsriege, reagiert langsam, aber doch, auf die geänderten Lebenswünsche ihres jüngeren Klientels. Der Ruf nach einer Vier-Tage-Woche wird hörbar. Für den Personalausgleich werden fünf Köpfe, der bisher vier Vollzeitarbeitsplätze verlangt. Bei der Finanzierung des Lohnausgleichs gibt man sich etwas (un)sozial partnerschaftlich. Ein Drittel davon sollen die Unternehmen, ein Drittel die Steuerzahler*innen und ein Drittel die Betroffen selbst tragen.
Auch wenn die Wirtschaftskammer (derzeit noch) gegen diesen Rosa angehauchten Arbeitszeitverkürzungsschritt mit einem „Lohnausgleich light“ noch vehement wehrt, haben einige ihre Mitglieder sogar Sozialdemokratie und Gewerkschaften links überholt. Sie bieten eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich und sind mit der Entscheidung mehr als zufrieden.
Erfolgsbeispiele der Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich
Bereits vor fünf Jahren wagte die Osttiroler Latschenölbrennerei einen Blick auf die Vier-Tages-Arbeitszeit-Modelle in Skandinavien und entschied sich ab 1. Oktober 2017 ihren Beschäftigten ein Drei-Tages-Wochenende zu ermöglichen. Aus der Fünf-Tage-38,5 Stundenwoche wurden vier Tage bei vollem Lohnausgleich. Auch der oberösterreichische Energieversorger KWG gönnt seinen 40 Arbeiter*innen und Angestellten eine Vier-Tage-Woche, ebenso eine Murauer Tischlerei, ein steirischer Installationsbetrieb…
Doch wer auf eine baldige flächendeckende Einführung der Viertagewoche bei vollem Lohn hofft, wird sich trotzdem gedulden müssen. Zwar berichten die Firmenchefs, die Verkürzung der Arbeitszeit durchgezogen haben, dass dies eine Win-Win-Situation für bei Seiten ist: Die Beschäftigten sind jetzt weniger gestresst und weitaus zufriedener. Davon profitiert auch ihr Unternehmen zum Beispiel durch eine deutlich rückläufige Krankenstandsquote macht deren Interessenvertretung, die Wirtschaftskammer, noch dicht gegen eine Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich.
…und sie kommt doch!
Der Trend in Richtung Arbeitszeitverkürzung wird weitergehen. Die „ersten Feldversuche“ zeigen, es bedarf weder bei der Forderung nach Personal- noch beim Lohnausgleich ein zurückweichen.
Der Gewerkschaftliche Linksblock im ÖGB (GLB) meint 4 x 8 = 30! Wer aufgrund dieser Formel auf mangelnde Mathematikkenntnisse verweist, dem folgenden Wahrheitsbeweis: Acht Stunden im Betrieb, sind siebeneinhalbstunden Arbeits- und eine halbe Stunden Pausenzeit. Das ergibt dann die vom GLB geforderte Wochenarbeitszeit.
PS: Wichtig wird auch der Umgang und vor allem die Kontrolle des Personalausgleichs sein. Damit die „Arbeitsausfall durch die Arbeitszeitverkürzung“ nicht durch zusätzlichen Leistungsdruck aufgepfropft wird ist eine gesetzliche – am besten bei den Arbeiterkammern angesiedelten – Kontrollinstanz notwendig.