Arbeitslosengeld rauf – jetzt!

Volksbegehren unterschreiben vom 2. bis 9. Mai 2022

Vom 2. bis 9. Mai 2022 kann das Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf!“ in der Eintragungswoche bei jedem Gemeindeamt bzw. in Wien jedem Bezirksamt oder online via oesterreich.gv.at (mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unterstützt werden. Wenn inklusive des Einleitungsverfahrens mindestens 100.000 Wahlberechtigte unterschreiben, muss das Anliegen im Parlament behandelt werden.

Österreich hat mit 55 Prozent Nettoersatzrate ein niedriges Arbeitslosengeld (OECD-Mittelwert 70 Prozent). Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe liegen im Schnitt mit 1.040 Euro (Männer) bzw. 870 Euro (Frauen) deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle (1.286 Euro pro Monat).

Damit führt Arbeitslosigkeit rasch in die Armutsfalle, insbesondere bei Frauen mit hoher Teilzeitrate und geringen Löhnen. Laut AK-Umfrage können acht von zehn Arbeitslosen von der Arbeitslosenunterstützung nicht leben. Insbesondere bei Langzeitarbeitslosigkeit, die im letzten Jahrzehnt um mehr als das Elf-Fache gestiegen ist.

Die Erfahrung zeigt: Je höher die Arbeitslosigkeit, je niedriger die Arbeitslosenunterstützung, je schlechter die Rechtsstellung von Arbeitslosen, desto stärker ist der Druck auf Löhne und Gehälter. Höheres Arbeitslosengeld erhöht den sozialen Status von Arbeitslosen, eine Entschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen verbessert die Verhandlungsposition bei der Arbeitssuche und beeinflusst positiv die Lohnbildung.

Höheres Arbeitslosengeld bedeutet auch mehr Konsummöglichkeiten, verbessert die Auftragslage, schafft weitere Jobs und trägt somit positiv zur Krisenbewältigung bei.

Alle Infos zum Thema auf www.arbeitslosengeld-rauf.at

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