Arbeitslosengeld rauf!

Volksbegehren gestartet

Am 1. Juni 2021 wurde das Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf!“ gestartet. Wenn mindestens 8.401 Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Mindestalter 16 Jahre das Volksbegehren unterschreiben, ist dieses öffentlich für die Dauer einer Woche zur Unterzeichnung aufzulegen.

Wenn insgesamt mindestens 100.000 Personen unterschreiben, muss das Anliegen vom Parlament behandelt werden. Das Volksbegehren kann persönlich bei jedem Gemeindeamt oder Magistrat oder mit digitaler Signatur auch Online auf online via oesterreich.gv.at unterstützt werden.

Das Volksbegehren fordert die Nettoersatzrate für die Bemessung der Höhe des Arbeitslosengeldes wenigstens auf 70 Prozent und entsprechend die Notstandshilfe sofort und dauerhaft zu erhöhen, die Zumutbarkeitsbestimmungen zu entschärfen und die Rechtsstellung der Arbeitslosen zu verbessern.

Mehr als 200 Betriebs- und Gemeinderät*innen, Sozialwissenschafter*innen, Künstler*innen sowie Aktivist*innen von Arbeitsloseninitiativen und NGOs sind Proponent*innen des Volksbegehrens. Bis Herbst soll die notwendige Anzahl an Unterstützungserklärungen aufgebracht werden, um für Frühjahr 2022 die Eintragungswoche beim Innenministerium beantragen zu können.

Mit dem Volksbegehren soll auch Druck gegen die Einführung eines degressiven Arbeitslosengeldes gemacht werden, wie von der Regierung diskutiert und von Teilen der Wirtschaft gefordert wird. Solchen am deutschen Modell Hartz IV orientierten Plänen wird vehement entgegengetreten.

Das Volksbegehrens kann durch Spenden auf das Konto IBAN: AT45 3477 7000 0627 7099 unterstützt werden.

Alle Infos zum Volksbegehren gibt es auf www.arbeitslosengeld-rauf.at.

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