GLB für den Sozialstaat durch steuerliche Umverteilung, öffentliches Eigentum und Stärkung der Gemeinden
Nach Abschaffung der Vermögens- und Erbschaftssteuer, Schaffung steuerschonender Privatstiftungen und Senkung der Körperschaftssteuer zahlen Kapital und Vermögende immer weniger Steuern. Dafür müssen die Lohnabhängigen mit Lohnsteuer, Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer einen immer größeren Anteil des Budgets finanzieren. Somit findet eine massive Umverteilung zugunsten der Aktionär_innen und Eigner_innen von Banken und Konzerne, also der Reichen statt.
Die letzte Steuerreform hat daran nichts verändert. Die Kluft zwischen Arm und Reich auch unter den Lohnabhängigen selbst wird durch die großzügige Entlastung der obersten Einkommen immer größer. Die Zweiklassengesellschaft immer deutlicher. Aber der Sozialstaat darf nicht zum Auslaufmodell gemacht werden, sondern muss ständig erweitert werden.
Ausgehend von den Liberalisierungsvorgaben von EU und WTO und den Dogmen des Neoliberalismus begann Ende der 80er Jahre auch in Österreich eine massive Privatisierungswelle. Die Verstaatlichte wurde mit weitgehender Zustimmung von ÖGB- und AK-Spitzen zerschlagen und verkauft, in der Energiewirtschaft haben sich EU-Atomkonzerne eingekauft, Bund, Länder und Gemeinden haben wichtige Bereiche privatisiert. Damit ergaben sich nicht nur massive Verschlechterungen für die Beschäftigten dieser Unternehmen, sondern auch negative Auswirkungen auf viele Regionen und politische Gestaltungsmöglichkeiten gingen verloren.
Die Gemeinden als unterste politische Ebene der Gesellschaft sind immer stärker mit dem Widerspruch zwischen wachsenden Anforderungen und finanzieller Enge konfrontiert. Restriktive neoliberale Budgetauflagen auf EU-Ebene wie Maastricht-Kriterien und Fiskalpakt haben Tarif- und Gebührenerhöhungen, wachsende Leistungsverdichtung für das Personal, Ausgliederungen und Privatisierungen zur Folge.
Der GLB fordert:
– Wiedereinführung der Vermögens-, Erbschafts- und Kapitalverkehrssteuer.
– Anhebung der Körperschaftssteuer und Abschaffung der Gruppenbesteuerung.
– Umstellung der Unternehmerbeiträge zur Sozialversicherung auf eine Wertschöpfungsabgabe.
– Anhebung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen.
– Eine weitere Entlastung der mittleren Einkommensgruppen bei der Lohnsteuer.
– Entschärfung der „kalten Progression“ durch laufende Anpassung der Steuersätze.
– Die Erhaltung der begünstigten Besteuerung des 13./14. Bezuges.
– Die Anhebung der Negativsteuer für kleine Einkommen.
– Die Infrastruktur (Energie, Verkehr, Wasser, Bildung, Gesundheit, Pensionsfinanzierung …) muss im öffentlichen Eigentum bleiben.
– Kein Ausverkauf öffentlichen Eigentums durch Bund, Länder oder Gemeinden.
– Die Rückführung privatisierter Bereiche der Infrastruktur ins öffentliche Eigentum.
– Eine verfassungsmäßige Verankerung des öffentlichen Eigentums.
– Aufhebung der restriktiven Budgetauflagen, Reform des Finanzausgleichs zugunsten der Gemeinden. Erhaltung der kommunalen Infrastruktur als öffentliches Eigentum.